Reisen

Reisen ist ein wichtiger Bestandteil des Lebensalltags vieler Menschen, die gerne ihren Urlaub an einem anderen Ort verbringen wollen. Das ist zweifellos eine angenehme Aktivität, bei der man nicht nur andere Gegenden kennenlernt, sondern auch andere Kulturen erlebt und sich genussvolle Momente gönnt. Allerdings kann es, wie die herrschende Corona-Pandemie uns mehrmals gezeigt hat, zu bösen Überraschungen kommen. Wenn ganze Reisen abgesagt und Flüge gestrichen werden, ist es besonders wichtig, Sicherheiten zu haben, dass das einbezahlte Geld nicht verloren geht. In allen Belangen rund um das Reisen – egal ob Pauschalreisen oder nur Flüge – lohnt es sich, sich umfassend über geltende Konditionen und Verbraucherrechte zu informieren.

Rechte der Verbraucher

Als Verbraucher übergibt man sich des Öfteren in die Hände eines Reiseveranstalters, bei dem manche Dinge auch ohne sein eigenes Verschulden schief laufen können. Man ist somit höchstens abgängig von der Organisation, die die Reisen durchführt und dadurch in bestimmten Situationen ihre Machtstellung ausnutzen kann. Das betrifft unter anderem zu hohe Forderungen (mehr als 25 %) bei Vorauszahlungen, einseitige Änderung des Reiseprogramms ohne vorherige Zustimmung der Reisenden und viele andere Situationen, die man sich als Verbraucher nicht gefallen lassen sollte. Die Aufgabe des Verbrauchers ist es daher, sich mit allen Details seiner Reise auszukennen und ganz genau zu wissen, welche Forderung Ihrer Reisefirma berechtigt und welche unberechtigt ist.

Verbraucherschutz, Reisen und Corona

Verbraucherschützern stehen viele Möglichkeiten offen, um einen Einfluss auf Reiseunternehmen auszuüben, die sich den geltenden Gesetzen zuwider halten. Das war insbesondere vor März 2020 der Fall, als noch keine Spur von der Corona-Pandemie vorhanden war. In der Zeit danach kam es zu Absagen aller Reisen zu touristischen Zwecken, sodass die Reiseunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerieten. Das sorgte auch für die Verbraucherschützer und den Gesetzgeber für jede Menge Herausforderungen. Vor allem wurde viel darüber diskutiert, ob eine finanzielle Entschädigung in Form von Gutscheinen möglich und akzeptabel ist. Dies wurde erst später dank den entsprechenden gesetzlichen Regulationen klar, dass Gutscheine für spätere Reisen akzeptabel sind. Nichtsdestotrotz sind die Verbraucher weiterhin berechtigt, eine Rückerstattung in Geldform anzufordern. Solche Zweideutigkeiten machen es für die Verbraucherschützer schwieriger, Interessen der Verbraucher zu wahren, aber es können in der Regel individuelle zufriedenstellende Lösungen in jedem konkreten Fall finden. Schwieriger wird es jedoch, wenn ein Reiseunternehmen, dessen Gutschein man besitzt, inzwischen bankrott geht. Dann sollte man mit einer deutlich verzögerten Rückerstattung rechnen. Daher ist es von besonderer Bedeutung, in Sachen Verbraucherschutz rechtzeitig zu handeln.

Die wichstigsten Schritte

Wenn Sie von einer abgesagten Reise betroffen sind, zu viel Geld als Vorauszahlung zahlen müssen oder mit Leistungen Ihres Reiseunternehmens nicht zufrieden sind, sollten Sie, ohne zu zögern, Ihren Reiseanbieter kontaktieren, um alle möglichen Problemlösungswege abzuklären. Nutzen Sie dafür auch vorgefertigte Vorlagen für Beschwerdebriefe, die Ihnen helfen, keine wichtigen Details zu Ihrer Reise aus dem Horizont zu verlieren. Der Verbraucherschutz im Bereich Reisen hat funktionierende Maßnahmen für jede Situation.