Reisegewinne entpuppen sich als Kostenfalle

Reisegewinne entpuppen sich als Kostenfalle

Gewinnspielfalle: Firma Meier Reisen wirbt mit kostenlosen Traumreisen für zwei Personen in die Türkei.

Teilnahme an Gewinnspielen kommt einer öffentlichen Datenkundgebung gleich. Denn die preisgegebenen persönlichen Daten, wie beispielsweise Adresse und Geburtsdatum, werden ausnahmslos an Dritte verkauft, unter anderem um den Gewinn zu finanzieren. Auf diese Weise gelangen Fremde an persönliche Daten und nutzen dies schamlos aus. Persönliche Daten wecken Vertrauen und Misstrauen zugleich. Verfügt jemand über die persönlichen Daten einer x- beliebigen Person, so erweckt er in jedem Fall deren Interesse.

Diese Tatsache macht sich auch Meier Reisen zu nutze. In den letzten Wochen gab es immer mehr Fälle von empörten Verbrauchern. Wer sich an die verbraucherschutz.org wendete, der wusste schnell Bescheid. Achttägige Reisen in die Türkei für zwei Personen entpuppen sich ausnahmslos als Kostenfalle.

Das Angebot der Firma Meier Reisen: Hin- und Rückflug, sieben Übernachtungen in Hotels mit vier Sternen und mehr, Doppelzimmer, Frühstücksbüfett, deutschsprachige Reiseleitung sowie exklusive Ausflugsangebote. „In dieser Reise ist für Sie und Ihre Begleitperson alles kostenlos enthalten.“

Der genaue Beobachter erspäht jedoch schnell das Sternchen hinter „kostenlos“. Weiter unten in der exklusiven Gewinnbenachrichtigung findet sich eine Rubrik in extra kleiner Schrift: „Für jeden Reisegast fällt nur eine einmalige Buchungsgebühr von nur 49 Euro und ein eventueller Flughafenzuschlag an.“

Verzwickt wird es jedoch zusätzlich, wenn sich Verbraucher tatsächlich bei Gewinnspielen beteiligt haben. In mehr als einer Handvoll Fälle bekamen die mutmaßlichen Gewinner Kopien von Postkarten zugesendet, auf welchen sie eigenhändig ihre Daten ausgefüllt hatten. Tatsächlich erinnern sich wenige daran, was sie vor Monaten auf einer Messe ausgefüllt haben, vor allem nicht, wenn man regelmäßig auf diese Weise mit seinen Daten hausiert. Auf den ersten Blick sprüht die Freude Funken, doch Obacht, auf den zweiten und dritten Blick entpuppen sich die Gewinnbestätigungen als Form extravaganter Werbung.

Wer sich auf die Reise einlässt, der sollte sich nicht davon überraschen lassen, dass er vor Ort mit anfallenden Sonderkosten konfrontiert wird. Wer die Reise vor Ende abbricht, hat kein Recht auf Erstattung des Rückflugs. Und von wegen pures Urlaubsvergügen. Vor allem vorgebuchte in der Reise enthaltene Ausflüge, können sich schnell als reine Verkaufsveranstaltungen outen.

Auf Anfrage der verbraucherschutz.org liege die Gebühr der Reise bei lediglich 146 Euro pro Person. (Dabei handelt es sich um diverse Zuschläge) Vielleicht eine andere Definition von „kostenlos.“