Gekauft, bezahlt, doch die Lieferung bleibt aus

Zahlreiche Betrüger zocken Online Kunden mit auf den ersten Blick unfassbar lukrativ erscheinenden Angeboten ab.

So groß und verlockend das Angebot online auch zu sein scheint, nicht alle Anbieter sind seriös. Diese Erfahrung mussten Kunden von Online Portalen, wie beispielsweise Amazon, in den letzten Monaten leider viel zu oft machen. Sie fielen auf ein sogenanntes „Billigangebot“ herein. Sie wählten ein Produkt, bezahlten es auf Vorkasse und warteten vergeblich auf die Lieferung. Sogar das Bundeskartellamt nimmt bestimmte Anbieter bereits aufs Korn und fordert gewisse Preisauflagen, um solche Betrügereien in Zukunft zu unterbinden.

Über Mittel, solchen dubiosen Anbietern Einhalt zu gebieten, scheint nicht einmal der Handelsriese in der Internetbranche, Amazon, zu verfügen. Zahlreiche Warnungen, Beschwerden und Hilfegesuche kursieren seit November 2013 in zahlreichen Foren, wie z.B. gutefrage.net. Was tun gegen Onlinebetrug und wie kann man sich schützen? Geld zurück ist oft eine langwierige Prozedur, die oftmals nicht ohne die Hilfe eines Anwalts zu regeln ist. Das kann zudem sehr schnell teuer werden, sollte man über keine Rechtsschutzversicherung verfügen.

Verbraucherschutz.org verrät die drei wichtigsten Tipps und Tricks, wie man Betrüger auf den ersten Blick erkennen und sich vor ihnen schützen kann. Hellsichtig sollte man auf jeden Fall werden, wenn es sich um auf den ersten Blick außerordentlich günstige Angebote handelt. Sie zu prüfen ist gar nicht so schwer.

Die wohl berüchtigtste Falle ist die falsche Artikelnummer. Der Händler bietet ihnen ein vergleichsweise sehr günstiges Gerät an. Dieses Gerät soll über eine Ausstattung verfügen, die es aber gar nicht bieten kann. Aufschluss darüber bietet in vielen Fällen der Zusatz „EU“ im Artikelnamen, bzw. in der Produktnummer. EU Importen eilt der Ruf voraus, dass sie oftmals wesentlich schlechter ausgestattet sind als Innerlands produzierte Ware. Der Händler versucht Ihnen den EU Import anzudrehen und wirbt mit den Vorzügen und Ausstattungen der Innerlands produzierten Ware.

Einige Händler verweigern von Vorneherein die Rückgabe der als „neu“ deklarierten Ware. Vorsicht: Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass Wareinnerhalb von 14Tagen nach Erhalt zurückgeben werden kann. Viele Händler verweigern in diesem Falle auch die Erstattung der Liefer- und Rücksendekosten. Mit Erfolg. Experten vermuten, dass viele Kunden ohnehin billig erworbene Ware behalten, weil ihnen der „Rückgabeprozess“ zu kompliziert ist. Verbraucherschutz.org rät ihnen an dieser Stelle eindringlich, von ihrem Rückgaberecht in jedem Fall Gebrauch zu machen. Innerhalb von 14 Tagen kann per Brief, Fax oder Mail wiederrufen werden. Rückversand muss dann innerhalb der nächsten 30 Tage erfolgen. Bei einem Warenwert von über 40 Euro liegt es an dem Verkäufer die Rückversandkosten zu übernehmen und den Warenwert komplett zu erstatten.

Die Vorkasse Falle: In vielen Fällen kann es gut gehen, wenn Sie im Voraus bezahlen. Davon rät Ihnen verbraucherschutz.org aber in jedem Fall ab, wenn Sie den Anbieter nicht kennen oder jener nicht über eine glaubwürdige Referenz verfügt, zum Beispiel ein Siegel, dass die Glaubwürdigkeit beweist.